Community of Practice: Rechtsfragen im Dialog

Wenn es um offene Bildungsmaterialien geht, stellen sich viele Fragen rund um Urheberrecht, Lizenzen, Publikation & Co. Wie kann ich mein Werk rechtssicher so kennzeichnen, dass es zwar urheberrechtlich geschützt ist, aber auch von anderen Personen bearbeitet und wiederveröffentlicht werden kann? Kann ich KI-Auswertung und -Training meiner OER-Materialien ausschließen? Was muss ich beachten, wenn ich OER in meiner Lehrtätigkeit verwende? Fragen über Fragen, die wir im Januar unter dem Motto „Rechtsfragen zu OER im Dialog: Sie fragen – wir antworten“ im Online-Treffen der Co-WOERK Community of Practice diskutiert haben.

Fachliche Unterstützung erhielten wir dabei von Henry Steinhau von iRights.Lab, dem es gelungen ist, die Rechtsfragen sehr unterhaltsam und anschaulich zu beantworten. Um stets auf der (rechts)sicheren Seite zu sein, empfiehlt er für OER generell IMMER ALLES zu kennzeichnen, und zieht den Vergleich zu Waschanleitungen von Kleidungsstücken: Die Kennzeichnung hilft allen Nachnutzenden, weil sie Auskunft darüber gibt, was für die Nutzung des Werkes gilt und zu beachten ist. Sobald es keine Kennzeichnung gibt, werden Unsicherheiten ausgelöst und die eigentlich offenen Materialien ggf. nicht weiterverwendet. Die meisten Fragen drehten sich ums Thema Copyright.

Kann ich KI-Auswertung und -Training meiner OER-Materialien ausschließen?
Die Meinungen der Teilnehmenden gingen hierzu auseinander, schließlich würden kommerzielle Unternehmen davon profitieren. Aber: OER steht für Open und erlaubt kommerzielle Nachnutzungen – warum sollte man also KI-Trainings mit OER verbieten? Zudem erweitern OER im Idealfall den Horizont der KI-Systeme. Man denke nur an Wikipedia-Inhalte für KI-Trainings und daran, wie genKI-Antworten ohne Wikipedia-Content ausfallen würden. Die Organisation Creative Commons hat kürzlich das Konzept der „CC Signals“ vorgestellt. Damit sollen „data stewards“ neue Regeln für die Nutzung von Inhalten durch KI-Anbieter setzen können. Sei es ein Kochrezept, Ergebnisse investigativer Recherchen oder wissenschaftliche Fragen – KI-Systeme beziehen ihr Wissen aus aufwendig erstellten Originalquellen. KI-Nutzende geben sich aber häufig mit der KI-Antwort zufrieden, sodass den Originalquellen Publikum, Bekanntheit und damit auch Werbeeinnahmen verloren gehen. Die CC Signals sollen „Anstandsregeln“ für ein neues Geben und Nehmen zwischen den Ersteller:innen von Inhalten und KI-Anbieter:innen ermöglichen. Wie die Wikimedia Foundation auf die zunehmenden Bot-Zugriffe reagiert, kann man hier nachlesen.

Darf ich das Logo meiner Hochschule oder Marken wie „Star Wars“ als OER veröffentlichen?
Hier ist es zunächst wichtig zu klären, in welchem Kontext das Hochschul-Logo bzw. die Marke „Star Wars“ eingesetzt wird. Fungiert die Hochschule als Herausgeber der OER, sollte sie explizit zustimmen, dass das Material als OER lizenziert veröffentlicht wird. Zudem sollte eindeutig geregelt sein, dass auf dem erstellten Material das Logo der Hochschule benutzt werden darf. Nicht zuletzt sollten die Richtlinien (Corporate-/ Design-Guidelines) für eine solche Logo-Nutzung beachtet werden, und das unabhängig davon, ob es als OER oder unter anderen Lizenzbedingungen erscheint.
Wird das Logo hingegen in einem inhaltlichen Kontext genutzt – etwa als visueller Hinweis auf Hochschulen, die zu bestimmten Themen forschen oder bestimmte Fakultäten betreiben – sind die oben genannten Zustimmungen nicht erforderlich. Ein Logo/eine Bildmarke darf in der Regel genutzt werden, sofern man sich diese Marke nicht zu eigen macht oder den Eindruck erweckt, in deren Namen zu handeln. Wird „Star Wars“ also im Kontext einer Stoffvermittlung zitiert, auch die Marke/das Logo, geht das, ohne vorher die Erlaubnis von Disney & Co einholen zu müssen.

Können Adobe Stock-Fotos, für die meine Institution eine Lizenz hat, rechtssicher als OER-Material verwendet werden?
JEIN. Wie bei allen Stocks (Adobe, Pixabay, Unsplash, Pexels etc.) gilt: Unbedingt die AGB und Lizenzbedingungen lesen! Die Lizenzbedingungen von Adobe erlauben zwar die Einbindung von Adobe Stock-Werken in Lehrmaterial, aber sie dürfen nicht mit einer CC-Lizenz versehen, also umlizenziert werden. Stattdessen muss in den OER darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Werke nicht unter OER-Lizenz stehen (CC-Lizenz), sondern unter der Adobe Stock-Lizenz. Zudem dürfen Nachnutzende die Bilder zwar weiter nutzen, aber nur, wenn sie die Lizenzbedingungen der jeweiligen Bilddatenbank einhalten. Insofern ist zu empfehlen, direkt auf diese Lizenzbedingungen zu verlinken. Die OER sind dann zwar nicht „sortenrein“, aber grundsätzlich können Stock Fotos in OER eingesetzt werden. Wichtig: Während eines bestehenden Abos genutzte Materialien dürfen unbefristet weitergenutzt werden.

Gibt es offene KI-Modelle, die aus der Community heraus entstehen und trainiert werden? Wie sind Arbeitsergebnisse von Studierenden, SchülerInnen, Lernenden zu kennzeichnen? Wie gehe ich mit den Verweisen auf wissenschaftliche Quellen um? Inwieweit greift eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich unabsichtlich, gegen das Urheberrecht verstoßen habe? Diese und weitere spannende Fragen, hat Henry Steinhau kurz und kompakt im extra angelegten Etherpad beantwortet und mit weiterführenden Links versehen.

Die Treffen der Co-WOERK Community of Practice werden zwar nicht aufgezeichnet, aber wir haben an dieser Stelle die wichtigsten Links zusammengestellt:

Zum Etherpad: https://etherpad.europa-uni.de/p/Rechtsfragen_im_Dialog
iRights.Info: https://irights.info/

CC Signals:
https://irights.info/artikel/cc-signals-ki/32652
KI und warum Wikipedia unersetzlich bleibt
Introducing CC Signals

Marken und Logos:
Verwendung von Marken in freien Bildungsmedien
Berühmte Logos

Adobe Lizensierung:
Informationen zur Lizenzierung von Medien bei Adobe Stock
Zusätzliche Bedingungen für Adobe Stock

JOINTLY-Broschüre „Kombinieren, Bearbeiten, Remixen“:
JOINTLY-BROSCHUERE-OER-richtig-verwenden

Save the Date!

Zum Abschluss des Wintersemesters lädt das Co-WOERK Team Lehrende, Lehrkräfte, Studierende und alle Interessierten am Donnerstag, den 29. Januar, von 10 bis 17 Uhr herzlich zum 2. Werkstatt-Tag ein. Den Auftakt macht um 10 Uhr Nadine Linschinger, Open Education Managerin an der Universität Graz, mit einer Online-Keynote zum Thema „Let’s level up together: Impulse für eine offene Bildungspraxis“. Im Anschluss an die Keynote und Diskussion erwartet die Teilnehmenden in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neubrandenburg, Potsdam und Rostock ein vielseitiges, praxisnahes Programm: https://www.co-woerk.de/veranstaltungen/werkstatt-tag-bildung-gemeinsam-gestalten-mit-oer/

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