Community of Practice: Urheberrecht, KI & Co

Wer eigene Lehrmaterialien mit anderen teilen und offen publizieren will, muss sich zwangsläufig mit dem Urheberrecht beschäftigen. Dank der Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) ist die Bereitstellung und Weiterbearbeitung von Bildungsressourcen unter Wahrung rechtlicher Vorgaben relativ einfach möglich. Im KI-Zeitalter allerdings stellen sich neue Fragen nach gemeinfreien Inhalten und der persönlichen geistigen Schöpfungshöhe. Brauchen wir daher auch neue „Anstandsregeln“ wie sie das Konzept der CC Signals verfolgt? Welche rechtlichen Forderungen kann ich als Lehrperson, die eine OER erstellt hat, gegenüber KI-Anbietern geltend machen?

Diese und weitere Fragen haben wir im Mai unter dem Motto „Urheberrecht, KI & Co – Sie fragen, wir antworten“ im Online-Treffen der Co-WOERK Community of Practice diskutiert. Fachliche Unterstützung erhielten wir dabei von Henry Steinhau von iRights.Lab, der gleich zu Beginn darauf aufmerksam machte, dass ab 2. August 2026 die umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft trifft. Wer KI-Systeme betreibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss diese für Nutzende klar und deutlich als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen.

Wenn ich mit KI-Unterstützung ein Bild erstelle und entsprechend kennzeichne, darf ich es dann für eine OER verwenden?
Ja, und dann möglichst als KI-generiert kennzeichnen, auch Angabe des genutzten Tools und der beteiligten Schöpfer:innen sind sinnvoll. Außerdem gilt: Vollständig von einem KI-Werkzeug (Chatbot, KI-Agent) generierte Werke/Inhalte sind laut Urheberrechtsgesetz ohne Schutzrechte beziehungsweise gemeinfrei: Für jegliche Verwendung, Bearbeitung, Weitergabe etc. erlaubnisfrei zu nutzen. Sie sind also maximal frei und im Sinne von OER daher optimal aufgestellt. Das sollten sie auch bleiben, daher ist von einer Vergabe einer OER-/CC-Lizenz für diese Werke/Inhalte abzusehen, da sie weder erforderlich noch sinnvoll ist. Gleichwohl sollten sie mit einem Hinweis versehen werden, um ihren Status allen Nachnutzenden transparent zu machen.

Welchen Schutz gibt es für Einzelpersonen für das Recht am eigenen Bild und Stimme bei KI-generiertem Content?
Es gibt einen sehr hohen Schutz, der auch generell gilt, denn es sind gesetzlich verankerte Persönlichkeitsrechte. Im Fall von KI: Sofern es wirklich klar und eindeutig zuzuordnen ist, dass eine Stimme zu hören ist, die einem bestimmten Menschen gehört oder eine Person zu erkennen ist, die es tatsächlich gibt, kann es eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte sein, gegen die die Betroffenen juristisch vorgehen können. Ob mit Unterlassungsansprüchen oder auch Entschädigungsforderungen, hier kann es dann auf die Art und Weise der unerlaubten Veröffentlichung im Sinne der Persönlichkeitsverletzung ankommen, aber auch auf die Verbreitung. Weder eindeutig noch nachhaltig geklärt ist momentan, wer für womöglich nachgewiesene Persönlichkeitsverletzungen, Beeinträchtigungen und Schädigungen (von Reputation, Ruf) mit verantwortlich ist und ggf. mit haften muss: „Nur“ diejenigen, die den entsprechenden Output veröffentlichten oder auch die KI-Hersteller/KI-Betreiber, die einen solchen Output möglich macht?  Oder alle anteilig?

Darf ich von Canva oder etwaigen Grafiktools niedrigschwellige Elemente (z.B. einfache Formen wie Pfeile) für OERs verwenden? Können diese lizenzfrei genutzt werden?
Hier ist der Blick in und die Vergewisserung über die AGB der Anbieter/Hersteller/Betreiber anzuraten. Gerade diese Plattformen haben konkrete Auflagen bezüglich Lizenzvergabe und/oder Kennzeichnung der mit ihren Werkzeugen erstellten Werke, etwa auch bezüglich kommerzieller/nicht kommerzieller Nutzung. Bezogen auf die Erstellung von OER geben die AGB vieler Plattformen und Diensteanbieter sehr wohl vor, wie man – rechtlich gesehen – mit den dort erstellten und/oder herunter zu ladenden Werken/Inhalten umgehen darf – und wie nicht. Etwa, dass diese zwar für viele Zwecke ohne weitere Erlaubnisse und Kennzeichnungspflichten verwendbar sind, aber dass es nicht gestattet ist, sie mit einer Lizenz zu versehen, also auch nicht mit einer OER-konformen CC-Lizenz. Das bedeutet, die Verwendung von OER ist erlaubt und einfach, doch es muss ein Hinweis auf den Rechtestatus erfolgen, etwa „Pixabay-Lizenz“. Auch KI-Anbieter machen in ihren AGB oder Nutzungsbedingungen (ToS, Terms of Services) bestimmte Ansagen und Vorgaben für die Nutzung der mit ihren Tools entstandenen Inhalte, die zu beachten sind.

FAQs zu KI in der Bildung
In seinen fachkundigen Ausführungen verwies Henry Steinau immer wieder auf die kürzlich von Dr. Till Kreutzer veröffentlichten FAQs zum Thema „KI in der Bildung: Rechtliche Orientierung für Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte“. Im Dezember 2025 hatte der Verein edusharing-network e.V. gemeinsam mit den Expert:innen von iRights.Law ein Webinar zum Thema „KI in der Bildung“ angeboten. Von der Definition Künstlicher Intelligenz über die Geltung der KI-Verordnung bis zu anderen wichtigen Rechtsgebieten wie dem Urheberrecht oder auch Datenschutz werden praxisrelevante Fragen in den FAQs verständlich beantwortet.

Muss man bei KI-generierten Bildern den Prompt angeben? Was passiert, wenn ich unabsichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen habe? Welche Konsequenzen drohen mir, und wie wahrscheinlich ist eine rechtliche Verfolgung? Diese und weitere spannende Fragen, hat Henry Steinhau kurz und kompakt im extra angelegten Etherpad beantwortet und mit weiterführenden Links versehen. Zudem sind dort bereits die Fragen und Antworten unseres letzten Treffens vom Januar 2026 dokumentiert.

Die Treffen der Co-WOERK Community of Practice werden zwar nicht aufgezeichnet, aber wir haben an dieser Stelle die wichtigsten Links zusammengestellt:

Zum Etherpad: https://etherpad.europa-uni.de/p/Urheberrecht
iRights.Info: https://irights.info/
Kontakt Henry Steinau: https://irights-lab.de/ueber-uns/henry-steinhau

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act): https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50/
KI in der Bildung – Rechtliche Orientierung für Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte:  https://edu-sharing.atlassian.net/KI Bildung

CC Signals:
https://irights.info/artikel/cc-signals-ki/32652
Introducing CC Signals

Pixabay-Lizenz: https://www.twillo.de/helpcenter/kann-ich-bilder-von-pixabay-verwenden/

Save the Date!

Das nächste Online-Treffen der Community of Practice findet am Donnerstag, den 4. Juni von 13-14:30 Uhr zum Thema „Lehrkräfte und offene Praktiken – Neue Impulse für das Lehren im KI-Kontext“ statt. Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie der (offene) Lehralltag aussieht, wenn KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz kommen. Mit Dr. Jens Hepper, Prof. Dr. Matthias Söll und Dr. Annalena Mayr konnten drei interessante Referent:innen gewonnen werden, die ihre Erfahrung aus der Praxis mit der Community teilen. Mehr Informationen dazu sind hier zu finden. Anmeldungen sind jederzeit über kontakt@co-woerk.de möglich.

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