
Im zweiten Mythen-Fächer geht es um Mythen zu offenen Bildungsmaterialien an Hochschulen und Universitäten. Die Hürde, eigenes Nicht-Wissen und Unsicherheiten sichtbar zu machen, sind an hierarchisch geprägten Institutionen wie diesen besonders hoch. Auch hier hat das Team unserer standortübergreifenden Arbeitsgruppe zu rechtlichen Beratungsangeboten die fünf wichtigsten Mythen aufgegriffen, die immer wieder in unseren OER-Sprechstunden angesprochen werden.
Mythos 1 „Ich darf meine Lehr-/Lernmaterialien nicht ohne das Einverständnis von Vorgesetzten teilen.“
Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) betont in § 4 die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium. Ähnlich wie im Bund gilt: Lehrmaterialien sind „freie“ wissenschaftliche Schöpfungen. Da sie nicht auf Weisung, sondern im Rahmen der Lehrfreiheit entstehen, verbleiben die Nutzungsrechte bei den Lehrenden.
Nach dem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns (LHG M-V) gehört die Erstellung von Lehrmaterialien zwar zur Dienstaufgabe (§ 57 LHG M-V), aber die konkrete inhaltliche und didaktische Gestaltung unterliegt der Lehrfreiheit. Deshalb gilt auch hier: Vorgesetzte und Dienstherren erhalten nicht per se ein exklusives Nutzungsrecht an Skripten oder Folien.
Mythos 2 „OER sind urheberrechtsfrei und dennoch rechtlich riskant für mich.“
Hier werden zwei Fehlannahmen verbunden:
– OER sind nicht urheberrechtsfrei.
– OER sind nicht rechtlich riskanter als andere Materialien.
Auch OER unterliegen dem Urheberrecht (§ 2 UrhG – Einzelnorm), das grundsätzlich geistige Schöpfungen schützt.
Durch die Verwendung offene Lizenzen (z. B. Creative Commons) legen Urheber:innen fest, wie Materialien nachgenutzt werden dürfen und können. Die offenen Lizenzen weisen die Nutzungsbedingungen deutlich aus. Gerade diese Transparenz schafft in der Regel mehr Rechtssicherheit für Urheber:innen, Nutzer:innen und Weiterbearbeiter:Innen.
Mythos 3 „Kostenlose Lehr-Lernmaterialien für die Hochschule aus dem Internet bedeutet automatisch, dass es sich um OER handelt.“
Obwohl Materialien frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung stehen (z. B. ein YouTube-Video, Dokumente mit Arbeitsaufträgen), dürfen sie nicht uneingeschränkt verändert oder vervielfältigt werden. Kostenlose Lehr-/Lernmaterialien sind nicht automatisch OER.
In der Regel sind OER offen lizensiert (z. B. CC-Lizenzen) und an ausgewiesenen offenen Lizenzen erkennbar. Sie schränken die Bearbeitung und Nachnutzung ein. Anhand der Lizenzen wird sichtbar, welchen Grad der Bearbeitung und Nachnutzung an ihrem Werk die Urheber:innen festgelegt haben. Wir empfehlen folgende Lizenzen für die Produktion und Nutzung, da sie den größtmöglichen Bearbeitungsgrad einräumen: CC0, CC BY, CC BY SA. Trotz der Lizensierung unterliegen auch OER dem Urheberrecht.
Mythos 4: „OER sind qualitativ minderwertig und verursachen beim Einsatz einen höheren Arbeitsaufwand in der Lehre.”
OER sind nicht automatisch qualitativ geringer einzuschätzen. Sie werden von Hochschullehrenden erstellt und in einschlägigen Portalen/Repositorien häufig unter Klarnamen veröffentlicht, was Nutzer:innen eine fachliche und didaktische Einordnung ermöglicht.
Die Auswahl geeigneter Materialien erfordert zunächst mehr Aufmerksamkeit, langfristig ermöglichen diese eine rechtssichere Nutzung, Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Inhalte. Der vermeintlich höhere Arbeitsaufwand ist zu relativieren. Bei der Erstellung und Weiterentwicklung von OER ist eine Einarbeitung in die zu vergebenen Lizenzen nötig. Aber mit Hilfsmitteln wie der TULLU-Regel oder dem OER-Canvas können Lehrmaterialien an Lernziele, Fachkontexte und die Bedürfnisse von Studierenden angepasst werden, ohne sie vollständig neu zu erstellen.
Mythos 5: „OER in der Hochschullehre einzusetzen bedeutet, dass die Lehrveranstaltung inhaltlich und didaktisch nicht mehr in meiner Hand liegt.“
OER schränken die didaktische Kontrolle nicht ein, sondern erweitern die Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrenden. Für die eigene Lehrplanung (inklusive didaktische Schwerpunktsetzung) sowie die zielgruppenspezifische Anpassung (z. B. diversitätssensible Lehre, Barrierefreiheit) können Sie Impulsgeber sein und somit die Qualität langfristig verbessern. Darüber hinaus kann die studentische Partizipation durch die gemeinsame Materialerstellung und -weiterentwicklung gefördert werden.
Die Entscheidung über Auswahl, Einbindung und didaktische Nutzung der Materialien bleibt nach wie vor bei den Lehrenden. Im Fall der Veröffentlichung von OER kann die eigene Sichtbarkeit von Lehraktivitäten erhöht und die Qualitätssicherung der Materialien vorangetrieben werden.